Ab dem Sommersemester 2025 können Erstsemesterstudierende aus einem einkommensschwachen Haushalt die Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Die Antragstellung erfolgt digital über das Online-Portal „BAföG Digital“.

Wer ist antragsberechtigt?

  • unter 25 Jahre alt

  • erstmals an einer Hochschule in einem Vollzeitstudiengang immatrikuliert

  • Nachweis möglich, vor dem Studienbeginn Sozialleistungen erhalten zu haben (Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialhilfe)

Wichtige Fristen für die Antragstellung:

  • Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNE): 30. April

  • Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) und Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder): 31. Mai

Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur Studienstarthilfe, häufig gestellte Fragen (FAQs) und den Zugang zum Antragsportal findest du unter: Studienstarthilfe

Bei Fragen zur Antragstellung oder zur Studienstarthilfe im Allgemeinen stehen unsere Mitarbeiter im BAföG-Amt gerne zur Verfügung.