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Studieren mit Kind
Studieren mit Kind ist eine Herausforderung. Trotzdem lässt sich beides vereinbaren. Damit dies gelingt, bietet Ihnen das Studentenwerk eine Reihe von unterstützenden Leistungen an:
Geld
Studierende, die mit einem Kind oder mehreren Kindern in einem Haushalt leben, können zu den üblichen Leistungen nach dem BAföG einen Kindergeldzuschlag in Höhe von 150 Euro monatlich pro Kind erhalten. Anspruchsberechtigung besteht für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Der Zuschlag wird als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss gezahlt.
Wohnen
In unseren Wohnanlagen sind Sie auch mit Kindern willkommen. Dazu bieten wir auf Wunsch eine kindgerechte Ausstattung (Kinderbett, Wickelkommode, Kinderstuhl, Babykostwärmer, Kindergeschirr und anderes mehr) an. Die entsprechenden Ausrüstungsgegenstände erhalten Sie beim jeweiligen Hausmeister.
Essen
In unseren gastronomischen Einrichtungen finden Sie Kinderecken, Kinderstühle und Wickelräume. So erhalten Sie die Möglichkeit für einige Minuten dem Alltagsstress zu entfliehen und sich für die weiteren Aufgaben des Tages zu rüsten. Mit Hilfe der vorhandenen Babykostwärmer können Sie ihre mitgebrachte Babynahrung auf die richtige Temperatur bringen und gemeinsam mit ihrem Nachwuchs speisen.
Kindertagesstätte
Für die Betreuung Ihrer Kinder während der Vorlesungen und Seminare betreibt das Studentenwerk in Cottbus die → Kindertagesstätte “Anne Frank” mit 125 Plätzen.
In Frankfurt (Oder) besteht eine Kooperation mit dem → FRÖBEL-Kindergarten “Oderknirpse“.
Familienbüros
Informationen und Hilfe zur Vereinbarkeit von Studium und Kindern sowie zu Fragen der Familienfreundlichkeit erhalten Sie auch in den Familienbüros der Hochschulen.