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Studieren mit Kind ist eine Herausforderung. Trotzdem lässt sich beides vereinbaren. Damit dies gelingt, bietet Ihnen das Studentenwerk eine Reihe von unterstützenden Leistungen an:

 

Geld

Studierende, die mit einem Kind oder mehreren Kindern in einem Haushalt leben, können zu den üblichen Leistungen nach dem BAföG einen Kindergeldzuschlag in Höhe von 160 Euro monatlich pro Kind erhalten. Anspruchsberechtigung besteht für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Der Zuschlag wird als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss gezahlt.

Außerdem können alle Studierenden, die an den vom Studentenwerk Frankfurt (Oder) betreuten Hochschulen studieren, auf → Antrag einmalig für ihr neugeborenes Kind einen Baby-Willkommensgruß in Höhe von 50 Euro je studierendem Elternteil erhalten.

 

Essen

In unseren gastronomischen Einrichtungen finden Sie Kinderecken, Kinderstühle und Wickelräume. So erhalten Sie die Möglichkeit für einige Minuten dem Alltagsstress zu entfliehen und sich für die weiteren Aufgaben des Tages zu rüsten. Mit Hilfe der vorhandenen Babykostwärmer können Sie ihre mitgebrachte Babynahrung auf die richtige Temperatur bringen und gemeinsam mit ihrem Nachwuchs speisen.

 

Wohnen

In unseren Wohnanlagen sind Sie auch mit Kindern willkommen. Dazu bieten wir auf Wunsch eine kindgerechte Ausstattung (Kinderbett, Wickelkommode, Kinderstuhl, Babykostwärmer, Kindergeschirr und anderes mehr) an. Die entsprechenden Ausrüstungsgegenstände erhalten Sie beim jeweiligen Hausmeister.

 

Kindertagesstätte

Ganzjährig betreibt das Studentenwerk in Cottbus die → Kindertagesstätte “Anne Frank” mit 125 Plätzen.

 

Familienbüros

Informationen und Hilfe zur Vereinbarkeit von Studium und Kindern sowie zu Fragen der Familienfreundlichkeit erhalten Sie auch in den Familienbüros der Hochschulen.

 

Kindercharta

Seit 27.06.2023 ist das Studentenwerk Frankfurt (Oder) Träger der Frankfurter → Kindercharta.