This post is also available in:
Organe des Studierendenwerkes sind:
1. der Verwaltungsrat nach § 88 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und
2. die Geschäftsführung nach § 89 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten des Studierendenwerkes von grundsätzlicher Bedeutung. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates wird durch das Brandenburgische → Hochschulgesetz geregelt.
Dem Verwaltungsrat gehören an
Vorsitzender:
Prof. Dr. Ralph Schacht (BTU)
stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. Sven Husmann (EUV)
Markus Koenecke (HNE)
Dr. Falk Müller (BTU)
Karsten Robel (BTU)
Elena Martynow (Studentin HNE)
Laura Noethe (Studentin EUV)
Peer Schwiders (Student EUV)
Alexander Teller (Student BTU)
Orlando Robeck (Student BTU)
Armin Vollstedt (Student BTU)
Henrik Hundertmark (WHG Eberswalde)
Dr. Jan-Hauke Plaßmann (MWFK BB)
Robert Denk (BTU)
Robert Nissen (EUV)
Anne Beck (SWOBB)
Dorit Wehling (SWOBB)
→ Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des Studierendenwerkes
Nächste Termine:
12.02.2025 | außerordentlich | online
24.06.2025 | ordentlich
18.11.2025 | ordentlich
Geschäftsführung
Die Geschäftsführerin leitet das Studierendenwerk und führt dessen Geschäfte auf der Grundlage der durch den Verwaltungsrat beschlossenen Satzung. Sie vertritt das Studentenwerk nach außen.
Seit 1.4.2024 wird das Studierendenwerk Ost:Brandenburg durch Dorit Wehling geführt.
Dorit Wehling hat Russisch und Englisch mit dem Abschluss Diplom-Sprachmittlerin an der Universität Leipzig studiert und viele Jahre als Dozentin, später im Management und in der Geschäftsführung diverser Unternehmen der Erwachsenenbildung gearbeitet.
→ Kontakt: 0335 56509-12 | E-Mail
„Mein Ziel ist es, unser Unternehmen als eine moderne und zukunftssichere Einrichtung für soziale Dienstleistungen für Studierende im Osten Brandenburgs weiterzuentwickeln.“