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Organe des Studierendenwerkes sind:
1. der Verwaltungsrat nach § 88 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und
2. die Geschäftsführung nach § 89 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten des Studierendenwerkes von grundsätzlicher Bedeutung. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates wird durch das Brandenburgische → Hochschulgesetz geregelt.

copy: SWOBB

Dem Verwaltungsrat gehören an

Vorsitzender:
Prof. Dr. Ralph Schacht (BTU)

stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr. Sven Husmann (EUV)

Markus Koenecke (HNE)
Dr. Falk Müller
(BTU)
Karsten Robel
(BTU)
Elena Martynow (Studentin HNE)
Laura Noethe (Studentin EUV)
Peer Schwiders (Student EUV)
Alexander Teller (Student BTU)
Orlando Robeck (Student BTU)
Armin Vollstedt (Student BTU)
Henrik Hundertmark (WHG Eberswalde)
Dr. Jan-Hauke Plaßmann
(MWFK BB)

Robert Denk (BTU)
Robert Nissen (EUV)
Anne Beck (SWOBB)
Dorit Wehling (SWOBB)

→ Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des Studierendenwerkes

Nächste Termine:

12.02.2025 | außerordentlich | online

24.06.2025 | ordentlich

18.11.2025 | ordentlich

Geschäftsführung

Die Geschäftsführerin leitet das Studierendenwerk und führt dessen Geschäfte auf der Grundlage der durch den Verwaltungsrat beschlossenen Satzung. Sie vertritt das Studentenwerk nach außen.

Seit 1.4.2024 wird das Studierendenwerk Ost:Brandenburg durch Dorit Wehling geführt.

Dorit Wehling hat Russisch und Englisch mit dem Abschluss Diplom-Sprachmittlerin an der Universität Leipzig studiert und viele Jahre als Dozentin, später im Management und in der Geschäftsführung diverser Unternehmen der Erwachsenenbildung gearbeitet.

→ Kontakt: 0335 56509-12 | E-Mail

„Mein Ziel ist es, unser Unternehmen als eine moderne und zukunftssichere Einrichtung für soziale Dienstleistungen für Studierende im Osten Brandenburgs weiterzuentwickeln.“