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Der Sonderrabatt wird an Studierende vergeben, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten und dadurch an der ordnungsgemäßen Durchführung ihres Studiums gehindert sind. Er umfasst eine 50-prozentige Ermäßigung auf den Preis des Mittagessens in unseren Mensen.
Bei Bedarf können Sie die Anträge auch in unseren Servicepoints stellen. Hier geben wir Ihnen Auskunft über die konkrete Verfahrensweise sowie über die notwendigen Voraussetzungen zur Bewilligung dieses Zuschusses. Der Rabatt gilt jeweils bis zum Ende des aktuellen Semesters. Eine Verlängerung muss neu beantragt werden.













