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06.11.90
Die Landesbevollmächtigten der in Gründung befindlichen neuen Länder verabschieden eine Verfügung zur Errichtung von insgesamt 10 Studentenwerken im Osten Deutschlands.
18.09.90
Die frei gewählte DDR-Regierung unter Ministerpräsident Lothar de Maiziere sowie dem Minister für Bildung und Wissenschaft, Prof. Dr. Hans Joachim Meyer erlässt am 18. September 1990 die Verordnung über die Errichtung von Studentenwerken in der es heißt: „Zur wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Förderung der Studierenden an Universitäten, Hochschulen, Ingenieurhochschulen, Medizinischen Akademien und Fachhochschulen werden Studentenwerke gebildet.“.