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Der Studierendenwerksbeitrag ist ein Solidarbeitrag. Er ist Bestandteil des Semesterbeitrages und beträgt für die Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerkes Ost:Brandenburg ab Wintersemester 2023/24 100 € im Semester. Der Beitrag wird von der jeweiligen Hochschule (in einem gesamten Semesterbeitrag) erhoben und muss vor der Immatrikulation an diese entrichtet sein.
Der Studierendenwerksbeitrag dient dem Studierendenwerk Ost:Brandenburg zur Finanzierung seiner gesetzlichen Aufgaben. Er ist vergleichsweise gering, da die Solidargemeinschaft aller Studierenden die Bereitstellung der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Leistungen solidarisch finanziert – unabhängig davon ob und in welchem Umfang der Einzelne sie auch tatsächlich nutzt. Der soziale Gedanke und die Solidarität stehen im Vordergrund, nicht die Leistungsgerechtigkeit im Einzelfall!
Beitragsbefreiungen werden in diesem Solidarmodell sehr restriktiv gehandhabt, damit sie nicht zu einer Reduktion der Solidargemeinschaft führen und die Höhe des Studierendenbeitrages stabil gehalten werden kann. Befreiungsgründe können sein:
- Krankheit,
- Auslandsstudium,
- Auslandspraktikum,
- Bundesfreiwilligendienst oder
- Exmatrikulation (bis 6. Woche des laufenden Semesters).
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eine teilweise monatliche Befreiungsmöglichkeit gibt es nicht.
→ Antrag auf Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrages