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Um die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu verbessern und eine kleine finanzielle Unterstützung zu gewähren, erhalten alle Studierenden, die an den vom Studierendenwerk Ost:Brandenburg betreuten Hochschulen studieren, einmalig für ihr ab 1.1.2025 neugeborenes Kind einen Baby-Willkommensgruß in Höhe von 200 Euro. Auch wenn beide Elternteile Studierende sind, kann der Antrag nur einmal pro Kind gestellt werden.
(Bis 31.12.2024 geborene Kinder können einen Willkommensgruß in Höhe von 50 Euro erhalten. Hier können gegebenenfalls auch beide Elternteile einen Antrag stellen.)
Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Semesterbeiträge. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Willkommensgrußes besteht nicht. Die Beantragung des Willkommensgrußes muss innerhalb der ersten 6 Monate nach der Geburt des Kindes schriftlich mittels des vorgesehenen Formulars beim Studierendenwerk erfolgen.
→ Antrag für bis 31.12.2024 geborene Kinder
→ Antrag für ab 01.01.2025 geborene Kinder