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Um die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu verbessern und eine kleine finanzielle Unterstützung zu gewähren, erhalten alle Studierenden, die an den vom Studierendenwerk Ost:Brandenburg betreuten Hochschulen studieren, einmalig für ihr ab 1.1.2025 neugeborenes Kind einen Baby-Willkommensgruß in Höhe von 200 Euro. Auch wenn beide Elternteile Studierende sind, kann der Antrag nur einmal pro Kind gestellt werden.

Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Semesterbeiträge. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Willkommensgrußes besteht nicht. Die Beantragung des Willkommensgrußes muss innerhalb der ersten 6 Monate nach der Geburt des Kindes schriftlich mittels des vorgesehenen Formulars beim Studierendenwerk erfolgen.

→ Antrag Baby-Willkommensgruß