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Zum Wintersemester gibt es eine Reihe von Verbesserungen:
• Die Grundbedarfsätze des BAföG werden um fünf Prozent angehoben.
• Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartner:in der Geförderten werden um insgesamt 5,25 Prozent erhöht.
• Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird von 360 auf 380 Euro erhöht.
• Die BAföG-Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschläge werden angehoben.
• Ein Flexibilitätssemester kann nach der Regelstudienzeit beantragt werden
• Der Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch kann bis Beginn des 5. Fachsemesters erfolgen.
• Unter 25-jährige Studienanfänger aus Bedarfsgemeinschaften können eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 € beantragen.
Für mehr Bildungsgerechtigkeit im Studium – Jetzt BAföG-Antrag einreichen.